Es ist kein Geheimnis: Mandanten wollen Profis - und deshalb auch von den besten Fachleuten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet vertreten werden. Als Fachanwältin bieten wir Ihnen im Familienrecht neben jahrzehntelanger Erfahrung auch unsere hochspezialisierten Kenntnisse an.
Um Fachanwalt zu werden, ist neben dem Besuch des jeweiligen Lehrgangs und der Absolvierung der vorgeschriebenen Prüfungen auch der Nachweis entsprechender Praxiserfahrungen vonnöten.
Die Fachanwaltsordnung verlangt deshalb innerhalb von drei Jahren die außergerichtliche und gerichtliche Bearbeitung einer bestimmten Anzahl spezieller Fälle. Erst dann sind die besonderen theoretischen Kenntnisse und die besonderen praktischen Erfahrungen im Sinne des § 2 der Fachanwaltsordnung nachgewiesen. Nach der Verleihung des Titels besteht zudem eine jährliche Fortbildungspflicht, die gegenüber der jeweiligen Anwaltskammer nachgewiesen werden muss.