Fachanwältin für Schkeuditz & Umgebung
Anna Schwarz -
Ihre Familienspezialistin
4.7 Sterne bei 42 Bewertungen auf google.de
Spezialisierung Familienrecht
Ehe- und familienrechtliche Angelegenheiten sind naturgemäß stets besonders belastend. Die Verfahren sind meist nicht nur emotional, sondern aufgrund der gesetzlichen Vorgaben regelmäßig auch langwierig. Nicht selten sind die Betroffenen aufgrund dieser Besonderheiten nicht in der Lage, die Auseinandersetzung vollständig zu überblicken.
Damit die lange Dauer des Verfahrens nicht zu unnötigen Streitigkeiten führt, ist es wichtig, sämtliche Probleme fachlich kompetent, aber auch interessenbezogen zeitnah anzusprechen und einer Klärung zuzuführen. Nicht immer geht es allein um Scheidungen. Sind Kinder betroffen, sollte vermieden werden, dass diese, die ohnehin am meisten unter einer Trennung leiden, Teil der Streitigkeiten werden. Die Kinder sollen die Möglichkeit haben, mit beiden Elternteilen auch während und nach der Trennung der Partner Kontakt zu haben und nicht von einem Elternteil für „Rachezwecke“ missbraucht zu werden. Die Klärung des Sorgerechtes muss dabei ebenso professionell erfolgen wie die Ermittlung der Höhe des Unterhaltes oder das Problem des Umgangs.
Sie möchten sich scheiden lassen? Die Scheidung wurde bereits eingereicht?
Eine Scheidung ist für niemanden eine einfache Erfahrung. Übermäßige Kosten und unnötiger Stress lassen sich jedoch vermeiden, wenn Sie eine erfahrene sowie fachkundige Scheidungsanwältin an Ihrer Seite haben.
In einem vertrauensvollen Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, Frau Schwarz Ihre individuelle Situation zu schildern. Sie erläutert Ihnen ausführlich Ihre Rechte und Pflichten, übernimmt auf Wunsch die Einreichung des Scheidungsantrags und setzt Ihre Ansprüche durch: sei es im Versorgungs- und Zugewinnausgleich, beim Unterhalt oder im Sorge- und Umgangsrecht.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung und ihres persönlichen Engagements hat Frau Rechtsanwältin Schwarz bereits zahlreiche Scheidungsverfahren erfolgreich begleitet. Vertrauen Sie auf ihre Expertise und lesen Sie hier die hervorragenden Bewertungen zufriedener Mandanten.
Ihre Expertin für Familienrecht
Anna Schwarz
Frau Rechtsanwältin Schwarz ist seit vielen Jahren im Familienrecht tätig. Neben der Zulassung als Rechtsanwalt führt sie den von der Rechtsanwaltskammer Sachsen verliehenen Titel "Fachanwältin für Familienrecht". Die Fachanwaltschaft ist Beleg für eine durch Erfahrung und Prüfungen nachgewiesene besondere Qualifikation. Daneben ist Frau Rechtsanwältin Anna Schwarz zertifizierter Verfahrensbeistand und verfügt über eine abgeschlossene Mediationsausbildung (DAA).
Schnell & unkompliziert
Kontakt
Sie kontaktieren uns telefonisch oder per Mail. In einem ersten Gespräch prüfen wir Ihren Sachverhalt und geben eine erste kostenfreie Einschätzung, ob wir Ihnen helfen können.
Termin
Wir finden gemeinsam einen passenden Termin, in dringenden Fällen auch kurzfristig.
Beratung
Beim Beratungsgespräch sprechen wir ausführlich über Ihren Fall und die möglichen Herangehensweisen und Lösungen.
Leistungen im Familienrecht
Ehescheidung und Scheidungsfolgen
Eine Scheidung ist mehr als nur das Ende einer Ehe – sie bringt oft weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen mit sich. Neben der Scheidung selbst sind Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung, Sorgerecht für gemeinsame Kinder und der Versorgungsausgleich wichtige Aspekte, die geregelt werden müssen. Unsere Kanzlei begleitet Sie kompetent durch diesen Prozess und sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und alle Scheidungsfolgen klar und rechtssicher geklärt werden.
Ehevertragsgestaltung
Ein Ehevertrag schafft klare Verhältnisse – für heute und für die Zukunft. Ob vor der Hochzeit oder während der Ehe: Mit einem individuell gestalteten Vertrag regeln Sie Vermögensaufteilung, Unterhalt und andere wichtige Punkte rechtssicher und maßgeschneidert.
Steuerrechtliche Fragen im Familienrecht
Trennung und Scheidung haben oft steuerliche Auswirkungen, z. B. bei der Änderung der Steuerklasse oder beim Trennungs- und nachehelichen Unterhalt. Wir helfen Ihnen, steuerrechtliche Fragen zu klären und mögliche Vorteile zu nutzen.
Vermögensauseinandersetzung nach Trennung
Die Aufteilung von Vermögen nach einer Trennung kann komplex sein. Ob Immobilien, Bankguthaben oder Schulden – wir unterstützen Sie dabei, eine faire und rechtssichere Lösung zu finden, die Ihre Interessen wahrt.
Vermögensmanagement und Neustrukturierung von Vermögen
Nach Trennung oder Scheidung ist oft eine Neuausrichtung des Vermögens nötig. Wir beraten Sie umfassend bei der Verwaltung, Aufteilung und strategischen Neustrukturierung Ihrer Vermögenswerte – für eine sichere finanzielle Zukunft.
Klärung von Problemen um Zusammenhang mit Immobilien in der Scheidung
Immobilien werfen bei einer Scheidung oft viele Fragen auf: Verkauf, Übertragung oder gemeinsame Nutzung? Wir helfen Ihnen, klare Lösungen zu finden und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Elterliche Sorge und Umgang
Bei Trennung oder Scheidung stehen die Bedürfnisse der Kinder im Mittelpunkt. Wir unterstützen Sie bei der Regelung der elterlichen Sorge und der Gestaltung eines fairen Umgangsrechts – einfühlsam und lösungsorientiert.
Weitere Kindschaftssachen und Abstammungsrecht
Ob Fragen zur Vaterschaft, Namensgebung oder rechtlicher Vertretung – das Abstammungsrecht regelt entscheidende Aspekte der Eltern-Kind-Beziehung.
Ehewohnung und Hausratsachen
Wer bleibt in der gemeinsamen Wohnung? Wie wird der Hausrat aufgeteilt? Bei Streitigkeiten über die Nutzung und Zuweisung der Ehewohnung oder die Verteilung des Hausrats sorgen klare rechtliche Regelungen für eine faire Lösung.
Erarbeitung von Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen Unterhaltsrecht
Eine klare Trennungs- oder Scheidungsvereinbarung schafft Sicherheit und vermeidet spätere Konflikte. Sie regelt wichtige Punkte wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht verbindlich und individuell.
Familienrechtliche Fragen im Gesellschaftsrecht
Trennung und Scheidung können Auswirkungen auf Unternehmensanteile, Geschäftsführungsrechte oder Verträge haben. Wir klären, wie familiäre Veränderungen rechtssicher in bestehende gesellschaftsrechtliche Strukturen integriert werden können.
Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
Auch ohne Trauschein können rechtliche Fragen zu Vermögen, Unterhalt oder gemeinsamen Kindern entstehen. Klare Vereinbarungen schaffen Sicherheit und verhindern Streitigkeiten im Trennungsfall.
Konsensfindung durch Mediation
Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich zu lösen. In einem geschützten Rahmen erarbeiten die Beteiligten einvernehmliche Lösungen – schnell, kostengünstig und nachhaltig.
Verfahrensbeistandschaft
Ein Verfahrensbeistand vertritt im familiengerichtlichen Verfahren die Interessen des Kindes. Ziel ist es, die Wünsche und das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen und dem Gericht eine kindgerechte Perspektive zu vermitteln.
Unsere Mandanten teilen Ihre Erfahrungen
4,7 Sterne bei 42 Bewertungen auf google.de
Ich bin seit Jahren in der Kanzlei Klient Familienrecht und bin sehr zufrieden und sehr dankbar für die freundlichen aufmunternden Worte und die Herzlichkeit. Man wird immer freundlich empfangen und bekommt immer Hilfe wenn nötig und Ratschläge weiter so.💐🥰
von Ruberta Weise am 08.01.2025
Sehr gute Beratung/ Hilfe
von Matthias Wolf am 23.09.2017
Die Kanzlei ist in jeder Art und Weise zu empfehlen. Kompetenz, Fürsorge, Freundlichkeit und Professionelle Arbeitsweise gehen hier Hand in Hand.
von Chantal Muschter-Merati am 28.04.2023
Man fühlt sich wohl in der Kanzlei. Frau RAin Schwarz hat meine Tochter als Verfahrensbeiständin gut durch die Verfahren begleitet. Vielen Dank dafür. Liebe Grüße!
von Manuela Xxx am 20.01.2024
Frau Schwarz ist für mich das Herz und die Seele dieser Kanzlei.
Als Fachanwältin im Familienrecht hat sie mich die letzten 3,5 Jahren durch alle Höhen und Tiefen begleitet, hatte immer ein offenes Ohr und stets hilfreiche Ratschläge für mich und hielt mich regelmäßig und unaufgefordert auf dem Laufenden.
Ich kann mit Fug und Recht behaupten, dass sie in der gesamten Zeit eine wahre Stütze und eine verlässliche Konstante in meinem Leben gewesen ist.
Dabei fühlte ich mich immer gut beraten und fortwährend hervorragend vertreten.
Eine ganz klare Empfehlung für alle, die eine professionelle Mischung aus Empathie, Fachwissen und Engagement erwarten!
Vielen lieben Dank für alles!!! 🥹
von Roland Pfeiffer am 22.01.2025
Lieber gleich zum Fachanwalt!
Es ist kein Geheimnis: Mandanten wollen Profis - und deshalb auch von den besten Fachleuten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet vertreten werden. Als Fachanwältin bieten wir Ihnen im Familienrecht neben jahrzehntelanger Erfahrung auch unsere hochspezialisierten Kenntnisse an. 
Um Fachanwalt zu werden, ist neben dem Besuch des jeweiligen Lehrgangs und der Absolvierung der vorgeschriebenen Prüfungen auch der Nachweis entsprechender Praxiserfahrungen vonnöten.
Die Fachanwaltsordnung verlangt deshalb innerhalb von drei Jahren die außergerichtliche und gerichtliche Bearbeitung einer bestimmten Anzahl spezieller Fälle. Erst dann sind die besonderen theoretischen Kenntnisse und die besonderen praktischen Erfahrungen im Sinne des § 2 der Fachanwaltsordnung nachgewiesen. Nach der Verleihung des Titels besteht zudem eine jährliche Fortbildungspflicht, die gegenüber der jeweiligen Anwaltskammer nachgewiesen werden muss.
Anna Schwarz
Fachanwältin Familienrecht
Gerne berate ich Sie persönlich
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034204 898918
Unsere Kanzlei in Schkeuditz
Hier finden Sie uns
Die Kanzlei besteht seit dem 08.01.1996 in der Großen Kreisstadt Schkeuditz. Mit dem 10‒ jährigen Bestehen erfolgte der Umzug in das 1865 von Baumeister Carl Jeßnitzer errichtete Haus im Zentrum der Stadt neben der Sparkasse und gegenüber dem Rathaus. Für unsere Mandanten sind Parkmöglichkeiten hinter dem Haus reserviert.
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Antworten auf wichtige Fragen
Kann ich eine Scheidung ohne Anwalt durchführen?
Nein. Für Scheidungen in Deutschland gilt der sogenannte Anwaltszwang. Mindestens einer der Ehepartner muss einen Rechtsanwalt beauftragen, der den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht einreicht. Der andere Ehepartner kann ohne eigenen Anwalt der Scheidung vor Gericht zustimmen.
Können wir einen Anwalt für beide Ehepartner beauftragen?
Klares Nein. Ein Anwalt darf immer nur einen Ehepartner vertreten. Es ist gesetzlich untersagt, dass ein Rechtsanwalt beide Parteien gleichzeitig berät oder vertritt. Der Ehepartner, der keinen eigenen Anwalt beauftragt, kann der Scheidung vor Gericht jedoch zustimmen, ohne selbst anwaltlich vertreten zu sein.
Kann ich bei der Scheidung Kosten sparen?
Ja, wenn sich beide Ehepartner über den Scheidungswunsch einig sind.In diesem Fall reicht es, wenn nur einer der Ehepartner einen Anwalt beauftragt, der den Scheidungsantrag einreicht. Zudem können außergerichtliche Einigungen zu Themen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorgerecht helfen, zusätzliche Gerichtsverfahren und damit verbundene Kosten zu vermeiden.
Was muss ich vor einer Scheidung beachten?
Vor einer Scheidung muss mindestens ein Jahr Trennung nachweisbar sein. Das bedeutet, dass die Ehepartner räumlich und wirtschaftlich getrennt voneinander leben müssen. Aber: Eine Trennung kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung erfolgen, wenn keine gemeinsame Haushaltsführung oder Lebensgemeinschaft mehr stattfindet. Nach dem Trennungsjahr kann der Scheidungsantrag gestellt werden, und die Scheidung wird im Anschluss bearbeitet.
Kann ich das Trennungsjahr abkürzen?
Allerdings gibt es auch hierbei (wenige) Ausnahmen, z.B. nachweisbare schwere Härten oder Gewalt in der Ehe. Sind Sie davon betroffen, sollten Sie derartige Umstände möglichst genau dokumentieren.
Muss ich die Trennung irgendwo melden?
Nein. Solange beide Ehepartner vor Gericht übereinstimmend angeben, wann die Trennung erfolgt ist, bedarf es noch nicht einmal eines Nachweises. Etwas anderes gilt, sofern einer der Ehepartner bestreitet, dass das Trennungsjahr eingehalten wurde. Dann ist es notwendig, die Trennung nachzuweisen. Ein schriftlicher Nachweis, wie ein Brief oder eine E-Mail, kann in solchen Fällen hilfreich sein.
Kann ich gegen den Willen meines Ehepartners geschieden werden?
Ja. Eine Zustimmung des Ehepartners ist für eine Scheidung nicht zwingend erforderlich. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann die Scheidung eingereicht werden, auch wenn einer der Partner sie ablehnt. Spätestens nach drei Jahren Trennung wird die Ehe als gescheitert angesehen und unabhängig von der Zustimmung des anderen geschieden.
Gibt es eine „Blitzscheidung“?
Eine sogenannte „Blitzscheidung“ ist nur in Ausnahmefällen möglich. Dies ist beispielsweise bei sehr kurzer Ehezeit oder beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich möglich, sofern keine anderen strittigen Punkte vorliegen.
Erspare ich mir bei der Online-Scheidung den Scheidungstermin vor Gericht?
Nein. Beide Ehepartner müssen in der Regel persönlich vor Gericht erscheinen, um der Scheidung zuzustimmen. Dadurch stellt das Gericht sicher, dass die Scheidung von beiden Seiten gewollt ist. Wo es Regeln gibt, gibt es auch Ausnahmen. Bei einem langfristigen Auslandsaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung könnte z.B. ein Antrag auf Befreiung vom persönlichen Erscheinen gestellt werden. Dieser Antrag muss begründet und vom Gericht genehmigt werden.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Das kann man nie genau wissen. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Scheidungsantrag beim Amtsgericht eingereicht werden. Das veranlasst dann die Prüfung der Rentenansprüche, was üblicherweise 3–4 Monate dauert. Diese Zeit sollte auch genutzt werden, um sich über die Teilung des Vermögens, über Unterhaltszahlungen oder über sonstige Punkte endgültig klar zu werden. Sobald alle Unterlagen vorliegen, könnte dann ein Scheidungstermin angesetzt werden.
Wie teilt das Gericht das Vermögen der Eheleute bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung gibt es keine automatische Teilung. Entschieden wird in der Regel nur über die Scheidung und den Versorgungsausgleich, also den Ausgleich von Rentenanwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden. Die Aufteilung des übrigen Vermögens, wie Immobilien, Bankguthaben oder andere Besitztümer, muss separat geregelt werden. Dies kann entweder außergerichtlich durch eine Einigung zwischen den Ehepartnern oder durch ein separates gerichtliches Verfahren erfolgen.
Kann ich auf den Versorgungsausgleich verzichten?
Ja, aber nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Hat die Ehe länger als drei Jahre bestanden, ist dazu eine notarielle Vereinbarung erforderlich. Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen. Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ist oft sinnvoll, wenn beide Ehepartner ähnliche Rentenanwartschaften erworben haben oder wenn das Scheidungsverfahren beschleunigt werden soll. Die notarielle Vereinbarung muss vor der Scheidung abgeschlossen und dem Gericht vorgelegt werden.
Was passiert bei einer Trennung ohne Scheidung?
Das Leben geht normal weiter, kann aber zu rechtlichen und finanziellen Nachteile führen. Eine neue Ehe ist nicht möglich und auch das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners bleibt bestehen. Zudem laufen Rentenanwartschaften weiterhin gemeinsam und bestimmte Unterhaltsansprüche bleiben bestehen. Diese Aspekte sollten bei der Entscheidung für oder gegen eine Scheidung sorgfältig abgewogen werden.
Wann müsste ich meine Steuerklasse ändern?
Die Steuerklasse muss im Folgejahr nach der Trennung geändert werden. Maßgeblich ist hierbei das Kalenderjahr, in dem die Trennung erfolgte. Wer also im Laufe des Jahres 2024 getrennt lebt, muss spätestens zum 1. Januar 2025 die Steuerklasse anpassen. Die Änderung erfolgt durch einen Antrag beim Finanzamt und kann ohne Zustimmung des anderen Ehepartners vorgenommen werden.
Muss ich nach der Scheidung meinen Namen behalten?
Nein. Eine Änderung des Namens ist mit Rechtskraft der Scheidung beim Standesamt oder Bürgerbüro möglich.
Wann ist die Scheidung endgültig?
Die Scheidung wird rechtskräftig, sobald die einmonatige Beschwerdefrist nach Zustellung des Scheidungsbeschlusses abgelaufen ist. Wenn beide Ehepartner anwaltlich vertreten sind, kann auf die Beschwerdefrist verzichtet werden, wodurch die Scheidung sofort rechtskräftig wird.
Lassen Sie sich jetzt ausführlicher beraten.
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